Die DSGVO und Open-Source-Governance

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit 2018 unmittelbar geltendes Recht. In der öffentlichen Wahrnehmung geht es dabei meist um Einwilligungen, Datenschutzerklärungen und Auskunftsrechte. Die technisch-organisatorischen Pflichten der DSGVO sind aber mindestens ebenso hart - und sie treffen jede Software, die personenbezogene Daten verarbeitet, also praktisch jede betriebliche Anwendung.

Für Open-Source-Governance sind vier Punkte zentral: der "Stand der Technik", die Pflicht zur dauerhaften Sicherstellung von Integrität und Verfügbarkeit, die Rechenschaftspflicht und die Bußgeldbemessung, in der dokumentierte technisch-organisatorische Maßnahmen ausdrücklich als mildernder Faktor zählen.

Was die DSGVO technisch fordert

Warum das alte Software besonders trifft

Veraltete oder ungepflegte Software ist im Betriebsalltag verbreitet - und sie ist der häufigste Ausgangspunkt für Datenschutzverletzungen mit Bußgeldfolge. Die Aufsichtsbehörden begründen ihre Entscheidungen regelmäßig damit, dass einschlägige Sicherheitsupdates nicht eingespielt, bekannte Schwachstellen nicht behoben oder veraltete Komponenten weiter produktiv betrieben wurden.

Das Muster ist überall gleich: Die Schwachstelle war bekannt, der Fix war verfügbar, die Organisation hatte weder den Überblick noch die Kapazität, den Fix rechtzeitig einzuspielen. Genau an dieser Stelle greift Open-Source-Governance - und genau diese Lücke schließt OTTRIA.

Bußgelder werden durch dokumentierte Sorgfalt gemindert

Art. 83 Abs. 2 lit. d nennt den "Grad der Verantwortung des Verantwortlichen [...] unter Berücksichtigung der von ihnen gemäß den Artikeln 25 und 32 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen" ausdrücklich als bußgeldrelevanten Faktor. Übersetzt: Wer nachweisen kann, dass er systematisch, dokumentiert und nach dem Stand der Technik gearbeitet hat, zahlt weniger. Wer keinen Nachweis liefert, zahlt das volle Bußgeld - bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach Art. 83 Abs. 4, bei Verstößen gegen die Grundsätze aus Art. 5 sogar bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % nach Art. 83 Abs. 5.

72-Stunden-Meldepflicht braucht eine SBOM

Art. 33 Abs. 1 verlangt die Meldung einer Schutzverletzung binnen 72 Stunden nach Kenntnis. Art. 33 Abs. 3 präzisiert, welche Informationen die Meldung enthalten muss: Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Gegenmaßnahmen. Diese Informationen setzen voraus, dass der Verantwortliche binnen Stunden feststellen kann, welche Komponente betroffen ist, welche Datenkategorien sie berührt und welche Maßnahmen bereits laufen. Ohne eine aktuelle, gepflegte SBOM ist diese Frist praktisch nicht einhaltbar.

Auftragsverarbeiter haften durchgängig

Art. 28 Abs. 1 erlaubt die Beauftragung nur mit Auftragsverarbeitern, die "hinreichend Garantien" für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Für MSPs, Cloud-Provider, SaaS-Anbieter und Agenturen ist das ein unmittelbarer Vertriebsfaktor: Wer diese Garantien nicht belegen kann, verliert Aufträge - und seine Kunden handeln rechtswidrig, wenn sie ihn trotzdem beauftragen.

Zusammenspiel mit CRA, NIS2 und Produkthaftung

Die DSGVO steht nicht allein. Ihre Pflichten überschneiden sich systematisch mit den jüngeren EU-Gesetzen:

Was das für Sie bedeutet

Wer personenbezogene Daten verarbeitet - und das tun praktisch alle Unternehmen - ist für den Stand der Technik der eingesetzten Software verantwortlich. Open-Source-Komponenten sind dabei kein Sonderfall, sondern der Regelfall: Sie stecken in jeder betrieblichen Anwendung. Die DSGVO verlangt nicht nur, dass diese Komponenten sicher sind, sondern dass ihre Sicherheit auf Dauer gewährleistet und nachweisbar gepflegt wird.

Dokumentierte Open-Source-Governance ist damit nicht eine Kür neben der DSGVO-Compliance, sondern ihr technischer Unterbau. Ohne gepflegte SBOM, nachvollziehbare Maßnahmenhistorie und belegbare Sorgfalt bei der Komponentenauswahl ist Art. 32 nicht erfüllbar.

Gesetzesreferenzen

Die wichtigsten Artikel der DSGVO für diesen Kontext:

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