D&O-Haftung und die neuen Cybergesetze

DORA und NIS2 haben ein Prinzip verankert, das für Vorstände und Geschäftsführer weitreichende Konsequenzen hat: Die Verantwortung für Cybersicherheit liegt persönlich beim Leitungsorgan. Sie lässt sich nicht vollständig an die IT-Abteilung, einen externen Dienstleister oder einen CISO delegieren.

Was die Gesetze verlangen

Die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung ist in mehreren Gesetzen konkret verankert:

Die Schulungspflicht

Beide Gesetze verlangen, dass Mitglieder der Leitungsorgane sich fortbilden:

Das ist keine Empfehlung. Es ist eine gesetzliche Pflicht.

Warum die D&O-Versicherung oft nicht hilft

Viele Vorstände verlassen sich auf ihre D&O-Versicherung. Doch D&O-Policen schließen vorsätzliche Gesetzesverstöße typischerweise aus. Und genau hier liegt das Problem: Wenn ein Gesetz eine persönliche Pflicht zur aktiven Umsetzung und Überwachung verankert und ein Vorstand diese Pflicht nachweislich nicht erfüllt, handelt es sich nicht um einen Managementfehler. Es handelt sich um einen Gesetzesverstoß.

Die Konsequenz: Gerade die Fälle, in denen ein Vorstand die Versicherung am dringendsten bräuchte, sind die Fälle, in denen sie am wahrscheinlichsten nicht greift.

Was ein Vorstand tun muss

Aus den Gesetzen ergibt sich ein klares Pflichtenprofil:

Was OTTRIA davon übernehmen kann

OTTRIA kann die persönliche Verantwortung eines Vorstands nicht ersetzen - das kann niemand. Was OTTRIA liefert, ist die operative Grundlage und die Dokumentation, auf der fundierte Entscheidungen getroffen werden können:

Sie treffen die Entscheidungen. OTTRIA stellt sicher, dass Sie dafür eine belastbare Grundlage haben - und dass diese Grundlage dokumentiert ist.

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