Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie EU 2022/2555) ist die grundlegende EU-Cybersicherheitsregulierung für Betreiber kritischer und wichtiger Infrastrukturen. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich massiv: Statt weniger hundert Unternehmen sind nun Zehntausende in 18 Sektoren betroffen.
NIS2 gilt für Unternehmen in 18 Sektoren, aufgeteilt in zwei Gruppen:
Die Einstufung als "wesentliche" oder "wichtige" Einrichtung hängt von Sektor und Unternehmensgröße ab.
Artikel 21 verpflichtet betroffene Unternehmen zu umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen. Für Open-Source-Abhängigkeiten besonders relevant:
NIS2 ist eine Richtlinie und muss national umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies durch das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz). Zuständige Behörde ist das BSI. Deutsche Besonderheiten:
In anderen EU-Ländern gelten abweichende Umsetzungen - jedes Land setzt die Richtlinie eigenständig um.
Wenn Ihr Unternehmen in einem der 18 Sektoren tätig ist, sind Sie für Ihre gesamte Software-Lieferkette verantwortlich - einschließlich aller Open-Source-Komponenten. "Wir nutzen Open Source, also ist es nicht unser Problem" ist keine zulässige Position. Artikel 21 verlangt, dass Sie die Sicherheit Ihrer Anbieter bewerten, und das schließt die Projekte in Ihrer SBOM mit ein.
Factsheet herunterladen: NIS2-Factsheet (in Erstellung)
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