Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung EU 2024/2847) führt erstmals verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen ein, die in der EU verkauft werden. Er gilt seit Dezember 2024 und wird stufenweise wirksam. Vereinfacht gesagt: Software bekommt ein CE-Siegel - und damit eine Verantwortung, die bisher niemand tragen musste.
Der CRA betrifft alle Hersteller, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitstellen. Das umfasst:
Auch Open-Source-Software fällt in den Geltungsbereich, wenn sie im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit bereitgestellt wird (Art. 3 Nr. 14, EWG 18-20). Rein freiwillige Entwicklung ohne Gewinnabsicht bleibt ausgenommen.
Der CRA schafft eine neue Kategorie: den Verwalter quelloffener Software (Open Source Steward, Art. 3 Nr. 14). Ein Steward ist eine juristische Person, die die Entwicklung von Open-Source-Produkten systematisch und nachhaltig unterstützt. Stewards unterliegen reduzierten Pflichten (Art. 24) und sind ausdrücklich von Bußgeldern ausgenommen (Art. 64 Abs. 10b).
Der CRA ist eine EU-Verordnung und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten - eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich. Die Durchsetzung erfolgt durch nationale Marktüberwachungsbehörden. Die wichtigsten Fristen: Ab 11.09.2026 gelten die Meldepflichten (Art. 14), ab 11.12.2027 die vollständige Geltung aller Bestimmungen (Art. 71). In anderen EU-Ländern sind dieselben Fristen anwendbar; unterschiedlich ist lediglich die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wenn Sie Software herstellen oder Produkte mit Software-Komponenten vertreiben, müssen Sie jede einzelne Open-Source-Abhängigkeit kennen, dokumentieren und über mindestens fünf Jahre pflegen. Die 24-Stunden-Meldefrist gilt auch am Wochenende. Ein Steward wie OTTRIA kann Ihnen die operative Last abnehmen und gleichzeitig die Sorgfaltspflicht bei der FOSS-Integration nachweisbar erfüllen.
Factsheet herunterladen: CRA-Factsheet (in Erstellung)
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