Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Software ist jetzt ein Produkt

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU 2024/2853) ändert die Spielregeln grundlegend: Software gilt künftig als Produkt. Datenverlust wird zum Haftungsgrund. Die bisherige Höchstgrenze für Schadenersatz ist entfallen. Für Unternehmen, die Software herstellen oder Open-Source-Komponenten in ihre Produkte integrieren, entsteht ein neues Haftungsrisiko, das sich direkt auf die Sorgfalt bei der Komponentenauswahl auswirkt.

Wer ist betroffen?

Softwarehersteller

Jedes Unternehmen, das Software entwickelt und auf dem EU-Markt bereitstellt, fällt unter die neue Produkthaftung - unabhängig davon, ob die Software eigenständig vertrieben oder als Bestandteil eines größeren Produkts geliefert wird.

Integratoren von Open-Source-Komponenten

Wenn Sie Open-Source-Software in Ihr Produkt integrieren, haften Sie als Hersteller für das Gesamtprodukt. Das gilt auch für transitive Abhängigkeiten: Eine Schwachstelle in einer Bibliothek, die Ihre Bibliothek nutzt, kann Ihre Haftung auslösen.

Einführer und Händler

Wer Software in die EU einführt oder vertreibt, kann unter bestimmten Umständen ebenfalls haftbar gemacht werden -insbesondere wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt und nicht erreichbar ist.

Wer ist nicht betroffen?

Open-Source-Entwickler, die ihre Software nicht im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf den Markt bringen, fallen nicht unter die Produkthaftung. Die Abgrenzung folgt der CRA-Logik: Reine Bereitstellung in öffentlichen Repositories ist keine Marktbereitstellung.

Was ändert sich?

Software gilt als Produkt

Die bisherige Produkthaftungsrichtlinie von 1985 war auf körperliche Gegenstände ausgelegt. Die neue Richtlinie stellt klar: Software -ob eigenständig oder eingebettet -ist ein Produkt im Sinne des Haftungsrechts. Das umfasst Betriebssysteme, Anwendungen, Bibliotheken, Firmware und SaaS-Komponenten.

Datenverlust als Haftungsgrund

Bisher beschränkte sich die Produkthaftung auf Personen- und Sachschäden. Die neue Richtlinie erweitert den Schadensbegriff: Datenverlust und Datenvernichtung sind jetzt eigenständige Haftungsgründe. Wenn eine Schwachstelle in einer Open-Source-Komponente zum Verlust von Kundendaten führt, haften Sie als Hersteller.

Maximale Schadenshöhe entfernt

Die alte Richtlinie begrenzte die Haftung auf einen Höchstbetrag. Diese Obergrenze ist entfallen. Bei einem großflächigen Sicherheitsvorfall, der Tausende oder Millionen Nutzer betrifft, gibt es keine gesetzliche Haftungsobergrenze mehr.

Erweiterte Offenlegungspflichten

Geschädigte können künftig die Offenlegung von Beweismitteln verlangen. Wenn Sie keine Dokumentation über Ihre Open-Source-Governance vorlegen können, kann das Gericht eine Beweislastumkehr anordnen: Sie müssen dann beweisen, dass Ihr Produkt nicht fehlerhaft war -statt der Geschädigte den Fehler beweisen muss.

Cybersicherheit als Fehlerkriterium

Art. 7 der Richtlinie legt fest, wann ein Produkt als fehlerhaft gilt. Die Kriterienliste in Art. 7 Abs. 2 nennt unter Buchstabe f ausdrücklich die "sicherheitsrelevanten Cybersicherheitsanforderungen". Damit ist Cybersicherheit nicht mehr nur eine regulatorische Pflicht aus dem CRA, sondern ein haftungsrechtliches Merkmal: Verfehlt Ihr Produkt einschlägige Cybersicherheitsanforderungen, wird es im Sinne der Produkthaftung als fehlerhaft bewertet - unabhängig davon, ob die eigentliche Funktion noch gegeben ist. Ungepatchte Schwachstellen, fehlende Sicherheitsupdates oder eine ungepflegte Open-Source-Lieferkette sind damit direkte Fehlerindizien.

Beweislasterleichterung für Geschädigte

Bei technisch komplexen Produkten -und Software ist per Definition technisch komplex -wird die Beweislast zugunsten des Geschädigten erleichtert. Das bedeutet: Es wird einfacher, Sie als Hersteller erfolgreich zu verklagen.

Konsequenzen

Keine Haftungsobergrenze

Die Entfernung der maximalen Schadenshöhe macht großflächige Sicherheitsvorfälle zu einem existenziellen Risiko. Wenn eine Schwachstelle in einer Open-Source-Bibliothek Millionen Nutzer betrifft, kann der Gesamtschaden die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.

Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation

Wer keine nachweisbare Sorgfalt bei der Komponentenauswahl und -pflege dokumentieren kann, riskiert die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet: Nicht der Kläger muss den Fehler beweisen, sondern Sie müssen beweisen, dass Ihr Produkt fehlerfrei war.

Gesetzesreferenzen (RL EU 2024/2853)

Die wichtigsten Artikel der neuen Produkthaftungsrichtlinie:

Zusammenspiel mit dem CRA

Die Produkthaftungsrichtlinie und der Cyber Resilience Act ergänzen sich: Der CRA definiert, welche Sicherheitsanforderungen Produkte erfüllen müssen. Die Produkthaftungsrichtlinie definiert, was passiert, wenn sie es nicht tun. Ein Verstoß gegen CRA-Anforderungen kann als Beleg für die Fehlerhaftigkeit des Produkts herangezogen werden. Umgekehrt schützt die Einhaltung des CRA nicht automatisch vor Produkthaftungsansprüchen -sie ist aber ein starkes Indiz für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

Haftung für die gesamte Lieferkette

Sie haften für Ihr Gesamtprodukt, einschließlich aller integrierten Komponenten. Eine Schwachstelle in einer transitiven Abhängigkeit kann Ihre Haftung auslösen, auch wenn Sie die Komponente nie bewusst ausgewählt haben. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich auf Ihre gesamte Software-Lieferkette.

Was OTTRIA übernimmt

HaftungsrisikoOTTRIA-Leistung
Fehlende Sorgfalt bei KomponentenauswahlDokumentierte Bewertung aller OSS-Abhängigkeiten: Projekt-Gesundheit, Maintainer-Reife, bekannte Schwachstellen
Ungepatchte SchwachstellenLaufende Überwachung, Upstream-Fixes, Patches auch für verwaiste Projekte
Fehlende DokumentationPrüffähige Maßnahmenhistorie: Was wurde wann gemacht, von wem, mit welchem Ergebnis
Unbekannte AbhängigkeitenSBOM-Auswertung und -Überwachung einschließlich transitiver Abhängigkeiten
Keine Nachweise für BeweislastSystematische OSS-Governance-Dokumentation als Nachweis der Sorgfalt
Verwaiste Projekte in der LieferketteWartung übernehmen oder Patches bereitstellen

Was OTTRIA nicht übernimmt

Was legen Sie dem Prüfer vor?

Im Haftungsfall entscheidet die Dokumentation.

OTTRIA liefert Ihnen

Sie ergänzen

Das reduziert Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte Sorgfalt: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei der Auswahl und Pflege Ihrer Open-Source-Komponenten systematisch und nach dem Stand der Technik vorgegangen sind, ist eine Beweislastumkehr deutlich unwahrscheinlicher.

Umsetzung in Deutschland

Nationale Umsetzung steht aus

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ist eine Richtlinie, keine Verordnung. Sie muss national umgesetzt werden. In Deutschland wird sie das bestehende Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ändern oder ersetzen. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft.

Zusammenspiel mit dem ProdHaftG

Das deutsche Produkthaftungsgesetz basiert auf der alten EU-Richtlinie von 1985. Es kennt bisher keine Softwarehaftung im eigentlichen Sinne und keine Haftung für Datenverlust. Die nationale Umsetzung wird diese Lücken schließen. Bis dahin gilt: Die Richtlinie ist zwar nicht direkt anwendbar, aber Gerichte können das nationale Recht bereits richtlinienkonform auslegen.

Abweichungen in anderen EU-Ländern

Da es sich um eine Richtlinie handelt, können nationale Umsetzungen voneinander abweichen. Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern Produkte vertreiben, sollten die jeweilige nationale Umsetzung beobachten.

Dokumentierte Sorgfalt ist Ihr bester Schutz gegen Produkthaftungsansprüche. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihre Open-Source-Governance aufgestellt ist.

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