Die neue EU-Produkthaftung

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie verändert die Spielregeln grundlegend: Software gilt ausdrücklich als Produkt. Der Verlust nicht beruflich genutzter Daten wird ein Haftungsgrund. Und eine allgemeine Haftungsobergrenze sieht die Richtlinie nicht vor.

Die neuen Regeln gelten für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Was hat sich geändert? #

Die bisherige Produkthaftungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 1985 - einer Zeit, in der eigenständig vertriebene Software nicht ausdrücklich erfasst war. Die neue Fassung schafft Klarheit:

Zusammenspiel mit dem CRA #

Die Produkthaftungsrichtlinie und der Cyber Resilience Act ergänzen sich: Der CRA definiert die Sicherheitsanforderungen, die ein Produkt erfüllen muss. Die Produkthaftung greift, wenn ein Produkt trotz dieser Anforderungen Schäden verursacht. Ein Verstoß gegen CRA-Pflichten - etwa fehlende Sicherheitsupdates oder eine nicht gepflegte SBOM - kann als Nachweis für einen Produktfehler im Sinne der Produkthaftung herangezogen werden.

Gesetzesreferenzen #

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (RL EU 2024/2853):

Im Zusammenspiel mit dem CRA:

Wer diese Pflichten nachweislich erfüllt, reduziert sein Haftungsrisiko erheblich. Wer sie vernachlässigt, schafft eine Angriffsfläche für Schadensersatzklagen.

Umsetzung in Deutschland #

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie muss national umgesetzt werden. In Deutschland ist dafür das bestehende Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) anzupassen. Die Umsetzungsfrist endet am 9. Dezember 2026. Die konkreten nationalen Ausgestaltungen - etwa zur Zuständigkeit der Gerichte und zu Verfahrensregeln -werden im Rahmen der Umsetzung festgelegt. In anderen EU-Ländern gelten vergleichbare Regelungen mit potenziell abweichenden Details.

Was bedeutet das für Sie? #

Wenn Ihr Unternehmen Software herstellt, importiert oder vertreibt, können Sie für Schäden durch Produktfehler haften - einschließlich Verlusten privat genutzter Daten. Die beste Verteidigung ist dokumentierte Sorgfalt: Eine aktuelle SBOM, nachweisbares Schwachstellenmanagement und eine lückenlose Maßnahmenhistorie zeigen, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen. Ohne diese Nachweise stehen Sie im Schadensfall ohne Verteidigungslinie da.

Weiterlesen #

Factsheet herunterladen: Produkthaftungs-Factsheet (in Erstellung)

Sie möchten Ihr Haftungsrisiko im Open-Source-Bereich bewerten lassen? Sprechen Sie mit uns.