D&O-Haftung und die neuen Cybergesetze
DORA und NIS2 haben ein Prinzip verankert, das für Vorstände und Geschäftsführer weitreichende Konsequenzen hat: Die Verantwortung für Cybersicherheit liegt persönlich beim Leitungsorgan. Sie lässt sich nicht vollständig an die IT-Abteilung, einen externen Dienstleister oder einen CISO delegieren.
Was die Gesetze verlangen #
Die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung ist in mehreren Gesetzen konkret verankert:
- Art. 5 Abs. 2a DORA: Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken.
- Art. 50 Abs. 5 DORA: Die zuständige Behörde kann Mitgliedern des Leitungsorgans verwaltungsrechtliche Sanktionen auferlegen.
- Art. 20 Abs. 1 NIS2: Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen. Sie können persönlich haftbar gemacht werden.
- Art. 32 Abs. 5 lit. b NIS2: Behörden können natürlichen Personen vorübergehend untersagen, Leitungsaufgaben wahrzunehmen - ein Tätigkeitsverbot als Eskalationsstufe.
- Art. 32 Abs. 6 NIS2: Natürliche Personen können für Verstöße gegen ihre Pflichten haftbar gemacht werden.
- Paragraph 38 Abs. 1-2 NIS2UmsuCG (deutsches Recht): Geschäftsleitungen sind verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen. Sie haften persönlich für schuldhaft verursachte Schäden.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO: Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können ("Rechenschaftspflicht"). DSGVO-Bußgelder nach Art. 83 werden vom Unternehmen gezahlt, Ob das Unternehmen anschließend Regress bei der Geschäftsleitung nimmt, ist eine eigene Frage. Gestellt wird sie regelmäßig dann, wenn sich die Maßnahmen nach Art. 32 nicht belegen lassen. Wer seine Sorgfalt laufend dokumentiert hat, kann darauf mit Unterlagen antworten.
Die Schulungspflicht #
Beide Gesetze verlangen, dass Mitglieder der Leitungsorgane sich fortbilden:
- Art. 5 Abs. 4 DORA: Das Leitungsorgan muss ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten aktiv auf dem neuesten Stand halten.
- Art. 20 Abs. 2 NIS2: Mitglieder der Leitungsorgane müssen an Schulungen teilnehmen, um Risiken bewerten und Maßnahmen beurteilen zu können.
- Paragraph 38 Abs. 3 NIS2UmsuCG: Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Das ist keine Empfehlung. Es ist eine gesetzliche Pflicht.
Wo die D&O-Versicherung aufhört #
Viele Vorstände verlassen sich auf ihre D&O-Versicherung. Deren Kernausschluss ist jedoch die wissentliche Pflichtverletzung: Wer eine ihm bekannte Pflicht bewusst nicht erfüllt, verliert den Deckungsschutz. Und genau darauf laufen die neuen Cybergesetze zu. Sie verankern namentlich benannte Leitungspflichten - billigen, überwachen, fortbilden - und dokumentieren damit zugleich, dass die Geschäftsleitung von ihnen wusste. Je ausdrücklicher die Pflicht im Gesetz steht, desto schwerer lässt sich später sagen, man habe sie nicht gekannt.
Hinzu kommt: Schadenersatz, Bußgeld und Regress sind drei verschiedene Dinge. Bußgelder gegen das Unternehmen sind in vielen Policen ohnehin nicht oder nur eingeschränkt versichert.
Die Konsequenz für Sie: Verlassen Sie sich nicht auf das Etikett "D&O". Lassen Sie prüfen, welche Cyberrisiken Ihr Vertrag wirklich deckt - und sorgen Sie dafür, dass Sie im Ernstfall belegen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Dieser Nachweis ist der Teil, den keine Police für Sie erledigt.
Was ein Vorstand tun muss #
Aus den Gesetzen ergibt sich ein klares Pflichtenprofil:
- Risikomanagementmaßnahmen billigen und deren Umsetzung aktiv überwachen
- Regelmäßig an Schulungen teilnehmen und Kenntnisse nachweisen
- Die Software-Lieferkette kennen - einschließlich Open-Source-Abhängigkeiten
- Dokumentierte Entscheidungen treffen, wenn Risiken identifiziert werden
- Nachweise führen, die einem Auditor oder einer Behörde vorgelegt werden können
Was OTTRIA davon übernehmen kann #
OTTRIA kann die persönliche Verantwortung eines Vorstands nicht ersetzen - das kann niemand. Was OTTRIA liefert, ist die operative Grundlage und die Dokumentation, auf der fundierte Entscheidungen getroffen werden können:
- Risikoanalyse und -bewertung aller Open-Source-Komponenten in Ihrer Lieferkette
- Maßnahmenprotokolle mit dokumentierten Ergebnissen pro Schwachstelle
- Entscheidungsvorlagen, die Handlungsoptionen und Risiken transparent machen
- Prüffähige Nachweise, die belegen, dass aktiv und systematisch gehandelt wird
Sie treffen die Entscheidungen. OTTRIA stellt sicher, dass Sie dafür eine belastbare Grundlage haben - und dass diese Grundlage dokumentiert ist.
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