Der Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung EU 2022/2554) ist eine EU-Verordnung, die seit Januar 2025 für den gesamten Finanzsektor gilt. Das Ziel: Finanzunternehmen müssen ihre digitale Widerstandsfähigkeit systematisch sicherstellen - nicht nur auf dem Papier, sondern operativ nachweisbar.
DORA gilt für 21 Kategorien von Finanzunternehmen (Art. 2 Abs. 1), darunter:
Zusätzlich betroffen: IKT-Drittdienstleister -also alle IT-, Cloud- und Software-Zulieferer, die für Finanzunternehmen arbeiten.
DORA verlangt ein umfassendes IKT-Risikomanagement. Für Open-Source-Komponenten sind besonders relevant:
Bei schwerwiegenden Vorfällen gilt eine Erstmeldepflicht von 4 Stunden (Art. 19 Abs. 4a).
DORA ist eine EU-Verordnung und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten - eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich. In Deutschland ist die BaFin die zuständige Aufsichtsbehörde. DORA ergänzt die bestehende Regulierung durch MaRisk und BAIT und verschärft insbesondere die Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und die Überwachung von Drittanbietern. Finanzunternehmen, die bereits unter DORA fallen, sind von den Pflichten des NIS2-Umsetzungsgesetzes ausgenommen (§ 28 Abs. 6 NIS2UmsuCG). In anderen EU-Ländern gelten abweichende Aufsichtsstrukturen.
Wenn Sie ein Finanzunternehmen leiten oder IT-Dienstleistungen für den Finanzsektor erbringen, sind Sie verpflichtet, Ihre gesamte Software-Lieferkette zu kennen, zu überwachen und zu dokumentieren. Open-Source-Komponenten in Ihrer SBOM sind keine Ausnahme -sie sind expliziter Prüfgegenstand. Die Verantwortung dafür lässt sich nicht delegieren: Sie liegt persönlich beim Leitungsorgan.
Factsheet herunterladen: DORA-Factsheet (PDF)
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