IT-Systemhäuser und Integratoren

Sie betreuen heterogene Kundenlandschaften: Server, Netzwerke, Arbeitsplätze, Fachanwendungen. Sie integrieren Standardsoftware, passen sie an, schreiben Schnittstellen, betreiben Systeme im Auftrag oder vor Ort beim Kunden. Ihre Kunden kommen aus allen Branchen - vom Mittelständler bis zur kommunalen Verwaltung.

Die regulatorische Einordnung Ihrer Arbeit ist schwieriger als bei reinen Agenturen, weil Sie selten ein einzelnes "Produkt" liefern, sondern eine Kombination aus Standardsoftware, Customizing, Skripten, Konfiguration und Betrieb. Genau diese Mischung ist es, die Sie regulatorisch in eine exponierte Lage bringt.

Typische Leistungen und ihre regulatorische Einordnung

Customizing und Eigenentwicklungen auf Standardsoftware

Wenn Sie ERP-, CRM-, DMS- oder Fachanwendungs-Systeme anpassen - durch Plug-ins, Module, Erweiterungen, eigene Reports oder Workflows - liefern Sie Code, der beim Kunden produktiv läuft. Unter der neuen Produkthaftungsrichtlinie (Art. 4, Art. 8) sind Sie damit Entwickler und damit Hersteller. Der CRA (Art. 3 Nr. 1) erfasst Ihre Entwicklungen als "Produkte mit digitalen Elementen", sobald sie eigenständig oder als Teil eines Produkts in Verkehr gebracht werden.

Der verbreitete Gedanke "das ist doch nur Customizing" trägt rechtlich nicht. Sobald Sie Code liefern, liefern Sie ein Produkt.

Schnittstellen und Integrationen

Integrationsarbeit - EDI, REST-APIs, Message-Broker, ETL-Strecken - ist besonders heikel. Schnittstellen verarbeiten oft Finanz-, Personal- oder Gesundheitsdaten. Fehler in Integrationen sind eine häufige Ursache für Datenlecks. Art. 6 Abs. 1 lit. c der neuen Produkthaftungsrichtlinie nennt Datenverlust ausdrücklich als Haftungsgrund.

Infrastruktur und Betrieb

Reine Infrastruktur-Leistung (Hosting, Managed Hardware, Netzwerkbetrieb) fällt nicht unmittelbar unter den CRA. Aber sobald Sie Software installieren, konfigurieren und betreiben, werden Sie zum Integrator - und damit in die Lieferkette Ihres Kunden eingebunden. Für NIS2-Kunden sind Sie dann unmittelbarer Anbieter nach Art. 21 Abs. 3.

On-Premise-Installationen von Open-Source-Software

Wenn Sie Open-Source-Software (etwa ein Linux-Setup, einen Mail-Server, ein Wiki, ein Ticket-System, eine Monitoring-Plattform) beim Kunden installieren und betreuen, sind Sie verantwortlich für die Sorgfalt bei der Auswahl und Pflege dieser Komponenten. Der CRA verlangt in Art. 13 Abs. 5 "gebotene Sorgfalt" bei FOSS-Integration. Wer installiert, muss wissen, was er installiert.

Managed Services und Second-/Third-Level-Support

Wenn Sie laufend Systeme patchen, updaten, überwachen und Fehler beheben, sind Sie in der laufenden Produktpflege. Das trifft die Update-Pflichten des CRA (Art. 13 Abs. 8) ebenso wie die Vulnerability-Handling-Pflichten (Art. 14).

Welche Gesetze greifen bei welchen Kunden

Zwei Gesetze greifen unabhängig vom Kundensektor:

Systemhäuser haben traditionell besonders gemischte Kundenportfolios. Schon ein einziger Kunde aus einem regulierten Sektor zieht die gesamte Prozesslandschaft zusätzlich in DORA- oder NIS2-Betrachtungen:

Die Breite Ihres Kundenportfolios wird damit zum Risiko: Es genügt eine einzige Kunden-Due-Diligence, die Schwächen aufdeckt, um das Geschäft mit diesem Kunden und dessen Branchenkollegen zu gefährden.

Konkrete Konsequenzen

Rechtlich stehen auf dem Spiel:

Vertraglich werden Ihre Kunden verlangen:

Operativ müssen Sie etablieren:

Finanziell kommt auf Sie zu:

Sicherheit ist auch ohne Pflicht ein Wettbewerbsvorteil

Systemhäuser leben von Vertrauen. Ihre Kunden geben Ihnen Zugang zu ihren wichtigsten Systemen - wer diesen Zugang verantwortungsvoll nutzen kann und das auch dokumentiert, hat einen handfesten Wettbewerbsvorteil. Selbst Kunden, die nicht unter CRA, DORA oder NIS2 fallen, fragen zunehmend nach Sicherheitsnachweisen.

Konkret bringt das: bessere Positionierung bei Ausschreibungen, stärkere Kundenbindung, höhere Tagessätze, weniger Reibung bei Audits und Versicherungen und eine deutliche Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern, die "das machen wir schon irgendwie" noch als Geschäftsmodell betrachten.

Wie OTTRIA Systemhäuser unterstützt

OTTRIA arbeitet im Open-Source-Teil Ihrer Lieferkette - genau dort, wo heterogene Systemhäuser die größten blinden Flecken haben:

Sie bleiben verantwortlich für die Installationen bei Ihren Kunden. OTTRIA sorgt dafür, dass die eingesetzten Open-Source-Komponenten überwacht, gepflegt und dokumentiert sind - so wie CRA, DORA und NIS2 es verlangen.

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